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Krankenkasse


Wenn Sie als Klient/in bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie die von mir erhaltene Honorarrechnung nach Abschluss der Behandlung an Ihre Krankenkasse einsenden und der Betrag wird von den meisten Kassen im Rahmen Ihres Vertrages zurückerstattet.

Klären Sie deshalb mit Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, ob Sie die in Rechnung gestellten Leistungen rückerstattet, bzw. zu welchem Anteil sie sich an den aufgelaufenen Kosten beteiligt.

Ich bin beim EMR, EGK und bei der ASCA als Therapeutin registriert.
 
 

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