Home
  Angebot
  Diagnoseverfahren
  Krankenkasse
  Team
  Praxis
  Aktuelles
  Downloads
  Links
  Kontakt
Termin vereinbaren   Fragen stellen

Krankenkasse


Wenn Sie als Klient/in bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie die von mir erhaltene Honorarrechnung nach Abschluss der Behandlung an Ihre Krankenkasse einsenden und der Betrag wird von den meisten Kassen im Rahmen Ihres Vertrages zurückerstattet.

Klären Sie deshalb mit Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, ob Sie die in Rechnung gestellten Leistungen rückerstattet, bzw. zu welchem Anteil sie sich an den aufgelaufenen Kosten beteiligt.

Ich bin beim EMR und bei der ASCA als Therapeutin registriert.
 
 

Aktuelles

Wechseljahre-Beratung

bei Frau Eva Stucki, dipl. Naturärztin Mehr ...

metabolic balance®: Neu Website

Unser metabolic balance® Angebot befindet sich neu Mehr ...

Raucherentwöhnung mit Biofeedback

Einmal Raucher, immer Raucher? Mehr ...

Biofeedback

Mit SCIO der Zukunft einen Schritt voraus. Mehr ...